(11) Zur Fahndung ausgeschriebene Spieler welche nicht Mitglied der Fraktionen welche unter §15 I Nr. 4 aufgeführt sind, Mitglied der Hitmanagency, Terroristen unterhalb eines Terrorlevels von 1 oder Zivilisten sind, dürfen Mitglieder einer Polizeifraktion im aktiven Vollstreckungsdienst, erkennbar durch Weste oder Uniform, jederzeit angreifen.