Sachverhaltsschilderung:
Erstens hat er in seiner Aussage gelogen, er hat es nämlich mit Absicht gemacht. Zweitens ist die Beschwerde keine 2 Tage her sondern genau 24 Stunden und vielleicht ein paar Minuten später alt. Ich möchte das dieses Verhalten nicht unbestraft bleibt, da er dies bereits öfters gemacht hat.