Hallo, deine Revision wird abgelehnt. Cops dürfen die notwendige Gewalt gegenüber Verbrechern anwenden. Über Notwendigkeit kann man sich durchaus streiten. Näheres definiert das Staatsbeamtenregelwerk. Verstöße daraus werden aber in der Regel nicht von der Administration geahndet. Dies passiert nur in Härtefällen. Die von dir genannte Situation ist für mich aber kein Härtefall sondern ein menschlicher Fehler. Darum erfolgt hier auch keine administrative Sanktion.